Norm und Wirklichkeit
Ordnung und Verantwortung
Transparenz und Vertrauen
Erkenntnis und Vermittlung
Über Recht, Verantwortung und die Kunst des Möglichen.
Recht ist mehr als die Summe seiner Vorschriften. Es schafft Verbindlichkeit, gewährleistet Berechenbarkeit und setzt staatlichem Handeln Maß und Grenze. Seine Bedeutung erschöpft sich jedoch nicht in der Feststellung dessen, was zulässig oder unzulässig ist. Recht ordnet das gesellschaftliche Zusammenleben und schafft zugleich die Voraussetzungen dafür, dass Menschen ihre Interessen verfolgen, Vorhaben verwirklichen und Zukunft gestalten können.
Juristische Arbeit verlangt deshalb mehr als die sichere Beherrschung von Normen und ihrer Auslegung. Sie erfordert die Fähigkeit, Sachverhalte in ihrer tatsächlichen und rechtlichen Vielschichtigkeit zu erfassen, widerstreitende Interessen einzuordnen und die Folgen rechtlicher Entscheidungen über den Einzelfall hinaus zu bedenken. Bei aller gebotenen methodischen Genauigkeit darf dabei der Mensch hinter dem Sachverhalt nicht aus dem Blick geraten.
Vielmehr eröffnet erst die sorgfältige Bestimmung des rechtlich Zulässigen den Raum, innerhalb dessen sachgerechte Lösungen entwickelt werden können. Diesen Raum zu erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten verantwortungsvoll auszuschöpfen und auch unter komplexen Rahmenbedingungen Handlungsfähigkeit herzustellen, gehört zum besonderen Anspruch juristischer Praxis.
Nicht jede schwierige Frage verlangt dabei eine komplizierte Antwort. Wo die Rechtsordnung Spielräume eröffnet, bedarf es neben dogmatischer Präzision auch Augenmaß, Entscheidungsbereitschaft und eines Pragmatismus, der sich seiner rechtlichen Grundlagen bewusst bleibt. Die Qualität einer Lösung bemisst sich nicht zuletzt daran, ob sie sich unter den tatsächlichen Bedingungen ihrer Anwendung bewährt.
Ein solches Rechtsverständnis setzt die Bereitschaft zur fortdauernden Auseinandersetzung voraus. Die Beschäftigung mit dem Recht endet nicht bei seiner Anwendung auf den konkreten Sachverhalt. Sie lebt von fachlicher Neugier, dem Interesse an wissenschaftlichen Entwicklungen und der Bereitschaft, auch vertraute Annahmen immer wieder kritisch zu hinterfragen. Juristische Erkenntnis ist kein abgeschlossener Bestand, sondern das Ergebnis einer fortwährenden gedanklichen Beschäftigung.
Mit rechtlicher Verantwortung verbindet sich schließlich ein Anspruch, der über die methodisch richtige Entscheidung hinausweist: Glaubwürdigkeit. Sie entsteht dort, wo formulierte Überzeugungen, angelegte Maßstäbe und tatsächliches Handeln erkennbar miteinander übereinstimmen. Wer Orientierung geben will, muss bereit sein, sich auch selbst an den Maßstäben messen zu lassen, die er für richtig erklärt. Das schließt die Bereitschaft ein, eigene Auffassungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Verantwortung zeigt sich nicht allein darin, rechtliche Grenzen zu erkennen. Sie zeigt sich ebenso darin, innerhalb dieser Grenzen Möglichkeiten zu erschließen, mit Augenmaß zu gestalten und für die eigenen Entscheidungen glaubwürdig einzustehen.
